Mietspiegel Bamberg 2018
Dieser Mietspiegel gilt für freifinanzierten Wohnraum in Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen ab dem 01.01.2018 in der Stadt Bamberg. Er ist nach § 558d BGB qualifiziert und wurde am 29.11.2017 vom Stadtrat der Stadt Bamberg beschlossen.
Für jedes Feld ist jeweils der Mittelwert (Median) und die 2/3-Spanne für Wohnungen mit Bad und WC angegeben. Für die Felder E1 und F1 können aufgrund der zu geringen Datenbasis keine statistisch belastbaren Aussagen getroffen werden. Bei den mit * gekennzeichneten Feldern liegen weniger als 30 Fälle vor: Hier ist die Aussagekraft eingeschränkt, es sind auch die Mietspannen ähnlicher Wohnungstypen zu beachten.
Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung (Beschluss des Arbeitskreises Mietspiegel, nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels):
Pluspunkte
Modernisierung der Wohnung nach 2009:
o Wärmedämmung: Außenwanddämmung, Dämmung von Dach/oberster Geschossdecke, Kellerdeckendämmung, Fensteraustausch (alle Fenster) oder/und Austausch des Wärmeerzeugers (z. B. Heizkessel, Gastherme, Anschluss an Fernwärme)
o Erneuerung der Sanitäreinrichtungen
o Erneuerung der Elektroinstallation
o Erneuerung der Fußböden
o Einbau eines Schallschutzes (z. B. Trittschallschutz)
o Veränderung des Grundrisses
Wenn mindestens 2 Maßnahmen in vor 2010 fertiggestellten Wohnungen durchgeführt wurden: +2
Aufzug in Gebäuden mit 5 und weniger Stockwerken +2
Komplette Einbauküche (Herd, Spüle, Schränke und Einbaukühlschrank) +2
Schallschutzfenster vorhanden +1
Bad und WC getrennt oder/und zusätzliches WC in der Wohnung +1
Garten (Alleinige Nutzung durch die Mieterin/den Mieter oder Mitnutzung mit anderen Parteien) +1
Gesundheitseinrichtungen (z. B. Ärzte, Apotheken) bis zu 300 m fußläufig entfernt +1
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schule, Kindergarten, Kultureinrichtungen) bis zu 300 m fußläufig entfernt +1
· Grün- und Freiflächen (z. B. parkähnliche Anlagen) bis zu 300 m fußläufig entfernt +1
Sonstige positive Bemerkungen (Abrundung) +1 bis +3
Minuspunkte
Einzelöfen oder Etagenheizung mit Brennstoffnachfüllung von Hand -3
Weder Balkon noch Terrasse, Loggia oder Wintergarten vorhanden -1
Keine Gegensprechanlage mit Türöffner -1
Gesundheitseinrichtungen (z. B. Ärzte, Apotheken) mehr als 600 m fußläufig entfernt -1
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schule, Kindergarten, Kultureinrichtungen) mehr als 600 m fußläufig entfernt -1
Grün- und Freiflächen (z. B. parkähnliche Anlagen) mehr als 600 m fußläufig entfernt -1
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Fahrtakt) nur ausreichend bis mangelhaft -1
Hoher Lärmpegel (z. B. Straßen-, Bahn-, Industrielärm usw.) -1
Schlechter Zustand der Fenster -1
Dunkle Wohnung durch zu wenig Lichteinfall -1
Dachschrägen in der Wohnung vorhanden -1
Sonstige negative Bemerkungen (Abrundung) -1 bis -3
Summenbildung auf Basis der einzelnen Punkte
Plus- und Minuspunkte sind zu summieren. Die durchschnittliche Anzahl von Punkten für freifinanzierte Bamberger Mietwohnungen nach der Bewertungsliste liegt zwischen 1 und 2 Punkten. Auf dieser Basis erfolgt die Einteilung der Mietspiegelspanne in 4 Bereiche:
-1 und weniger Punkte = Einordnung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Spannenunterwert und Mittelwert
0 bis 1 Punkte = Einordnung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Spannenunterwert und Mittelwert
2 bis 3 Punkte = Einordnung in die untere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert und Spannenoberwert
4 und mehr Punkte = Einordnung in die obere Hälfte der Differenz zwischen Mittelwert und Spannenoberwert